# Fachlicher Anhang zu den Folien


## Folie 6: Dokumentiert oder produktiv nachgewiesen?

- Dokumentiert (laut Benutzerhandbuch eines Baubetriebs, Stand Oktober 2026): Rollen und Auftragsordner, Zeiten und Freigaben, Bautagebuch und Fotos, Rechnungsexport als Datei.
- Noch nachzuweisen: tatsächlicher Nutzungsumfang im Alltag, Export- und Schnittstellentests, wirksame Zugriffsrechte, messbare Ergebnisse.
- Ein beschriebener Funktionsumfang ist kein Nachweis einer erfolgreichen Einführung.

## Folie 7: Fristen für Rechnungen an Unternehmen (inländisch, B2B, gesetzlicher Anwendungsbereich)

- Seit 2025: Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
- Bis Ende 2026: gesetzliche Übergangsmöglichkeiten. Für sonstige elektronische Rechnungen, etwa PDF, ist die Zustimmung des Empfängers zu beachten.
- Ab 2027: Ausstellung grundsätzlich Pflicht bei mehr als 800.000 € Vorjahresgesamtumsatz; bei höchstens 800.000 € Übergang bis Ende 2027. Für bestimmte EDI-Verfahren gilt eine besondere Übergangsregel.
- Ab 2028: Die allgemeinen Übergänge enden. Gesetzliche Ausnahmen bleiben, z. B. Kleinunternehmer- und Kleinbetragsrechnungen. Steuerfreie Umsätze und Empfängerstatus prüfen.
- Privatkunden fallen nicht unter diese B2B-Pflicht. Für öffentliche Auftraggeber (B2G) gelten eigene Regeln und Wege.
- BMF-Stand 15.10.2026: amtlich ungeprüft, hier nicht als Grundlage verwendet.

Quellen: R1, R2, R3, R6

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Vom Stundenzettel zur digitalen Bauakte · Orkun Bayram, OCB Consulting · Stand 26.10.2026. Alle Beispieldaten sind erfunden. Keine Rechts- oder Steuerberatung. BMF-Stand 15.10.2026 amtlich ungeprüft.
