Fachlicher Anhang – Details zu den Folien 6 und 7. Strg/Cmd + P → „Als PDF speichern“.

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Ein Bericht muss eindeutig sein

Erst ein eindeutiger Bericht mit Menge und Einheit kann zur Rechnung werden.

  • „Menge 24“ ist unklar
  • „24 m², Abschnitt A, mit Foto“ ist eindeutig
  • Korrektur als neue Fassung, die alte bleibt
Beispiel
Praxisbezug (anonymisiert): Ein Betriebsportal kann Baustellen, Zeiten, Berichte, Fotos, Dokumente und Ressourcen bündeln.
Fassung 1
„Menge 24“
24 was?
Fassung 2
24 m² · Abschnitt A
mit Foto
eindeutig
Details
Dokumentiert oder produktiv nachgewiesen?
  • Dokumentiert (laut Benutzerhandbuch eines Baubetriebs, Stand Oktober 2026): Rollen und Auftragsordner, Zeiten und Freigaben, Bautagebuch und Fotos, Rechnungsexport als Datei.
  • Noch nachzuweisen: tatsächlicher Nutzungsumfang im Alltag, Export- und Schnittstellentests, wirksame Zugriffsrechte, messbare Ergebnisse.
  • Ein beschriebener Funktionsumfang ist kein Nachweis einer erfolgreichen Einführung.
Vom Stundenzettel zur digitalen Bauakte · Musterdaten16:00–20:00
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Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung enthält strukturierte Rechnungsdaten, die ein Programm lesen kann.

  • Ein normales PDF ist keine E-Rechnung
  • Die Daten stehen in festen Feldern
  • Format und Empfangsweg mit Kunde und Software klären
Beispiel
Unser Modell zeigt nur den Ablauf – es erzeugt keine echte E-Rechnung.
PDF
für Menschen lesbar
keine E-Rechnung
Strukturierte Daten
  • Menge: 24
  • Einheit: m²
  • Preis: 85,00
  • Netto: 2.040,00
Programm kann lesen
Details
Fristen für Rechnungen an Unternehmen (inländisch, B2B, gesetzlicher Anwendungsbereich)
  • Seit 2025: Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
  • Bis Ende 2026: gesetzliche Übergangsmöglichkeiten. Für sonstige elektronische Rechnungen, etwa PDF, ist die Zustimmung des Empfängers zu beachten.
  • Ab 2027: Ausstellung grundsätzlich Pflicht bei mehr als 800.000 € Vorjahresgesamtumsatz; bei höchstens 800.000 € Übergang bis Ende 2027. Für bestimmte EDI-Verfahren gilt eine besondere Übergangsregel.
  • Ab 2028: Die allgemeinen Übergänge enden. Gesetzliche Ausnahmen bleiben, z. B. Kleinunternehmer- und Kleinbetragsrechnungen. Steuerfreie Umsätze und Empfängerstatus prüfen.
  • Privatkunden fallen nicht unter diese B2B-Pflicht. Für öffentliche Auftraggeber (B2G) gelten eigene Regeln und Wege.
  • BMF-Stand 15.10.2026: amtlich ungeprüft, hier nicht als Grundlage verwendet.
Quellen: R1 UStG § 14: Rechnungsform und Pflichtangaben · R2 UStG § 27 Abs. 38: Übergangsregeln · R3 BMF: FAQ E-Rechnung, Stand März 2026 · R6 UStDV § 34a: Rechnungen von Kleinunternehmern20:00–24:00